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Novelliertes KWKG bleibt durchwachsen

Bundesverband Erneuerbare Energie:

23.09.2015 Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bringt teils gute Ansätze, lässt aber relevante Punkte offen. »Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zuwenig Lösungen«, kritisiert der Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Hermann Falk.

Der BEE begrüßt, dass künftig Kohlekraftwerke keine KWK-Förderung mehr bekommen sollen. Kohlekraftwerke tragen massiv zur Klimaerhitzung bei und dürfen daher zu Recht nicht länger gefördert werden.

Für die Erreichung des Ziels, die KWK zu flexibilisieren, ist der Gesetzentwurf halbherzig. Die KWK-Förderung sollte höher sein, wenn der Strom benötigt wird, als zu Zeiten niedrigen Bedarfs - insbesondere im Sommerhalbjahr. Dieser wichtige Schritt wird im Gesetzentwurf leider nicht gegangen. Das KWKG bleibt damit hinter den richtigen Zielen des Weißbuchs der Bundesregierung zum Strommarktdesign zurück.

Immerhin gibt es zusätzliche Förderanreize für Wärmespeicher, die eine Flexibilisierung ermöglichen. Auch die stärkere Förderung der Netze ist zu begrüßen.

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit dem geänderten KWKG CO2 einsparen will, wäre es nur konsequent gewesen, auch auf Erneuerbare Energien zu setzen. Stattdessen bleibt das KWKG ein Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger, wenn auch mit gekoppelter Strom- und Wärmenutzung.

- bee -

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