Novelle der Fernwärmeverordnung gekippt
16.12.2024 Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf zur Fernwärmeverordnung (AVB Fernwärmeverordnung) vom Juli 2024 erneut überarbeitet und in die Verbände- und Länderanhörung gegeben hatte, wurde die Kabinettsbefassung, die für den 18.12.2024 geplant war, abgesagt. Damit liegt die Reform des Fernwärmerechts, das von allen Beteiligten als dringlich angesehen wurde, weiter auf Eis. Schlechte Nachrichten gleichermaßen für die Fernwärmeversorger und die Verbraucher.
Wichtige Änderungen waren gefordert worden u.a. für die Regelungen zu Preisänderungsklauseln, Veröffentlichungspflichten und den Vertragslaufzeiten. Die letzte Überarbeitung der AVBFernwärmeV durch das BMWK sorgte für heftige Kritik. Die Energiebranche warnte vor Investitionsstopps bei der Dekarbonisierung der Fernwärme und forderte, den Referentenentwurf zu verwerfen. Verbraucher- und Mieterschützer erkannten Fortschritte, verlangten jedoch weitere Anpassungen.
Der Verbraucherverband vzbv kommentierte jetzt: „Dass es die Ampel trotz dreier Gesetzesentwürfe und eines Fernwärmegipfels nicht geschafft hat, dieses für die Wärmewende wichtige Projekt zum Abschluss zu bringen, ist mehr als nur ernüchternd. Wir erwarten, dass die nächste Bundesregierung dieses Projekt schnellstmöglich anpackt und nicht wieder auf die lange Bank schiebt.“
– MS –