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Nitrat im Grundwasser: EU-Kommission setzt Deutschland letzte Frist

21.08.2019 Beim Schutz des Grundwassers vor zu viel Dünger und Nitrat verstößt Deutschland nach Ansicht der EU-Kommission noch immer gegen EU-Recht (wir berichteten in VW-aktuell, VersorgW 2019, 193). Die europäische Behörde setzte nun am 25.07.2019 der Bundesregierung eine letzte Frist von zwei Monaten, ehe der Fall erneut vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte und Geldstrafen in Millionenhöhe drohen.

Bundesagrarministerium und Bundesumweltministerium haben sich nunmehr laut einer gemeinsamen Pressemitteilung auf verschärfende Anpassungen zur Düngeverordnung geeinigt. Diese werden auch der EU-Kommission vorgelegt. Ziel sei eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung. Unter anderem ist vorgesehen,

  • den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen,
  • die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
  • besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.

Für die Europäische Kommission sind nach Auffassung der beteiligten Ministerien zudem die teilweise fehlenden Länderverordnungen zur Ausweisung roter - also besonders belasteter - Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor, einige Länder sind hier noch in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen. Für Deutschland gelte es, Strafzahlungen zu vermeiden.

Im Juni 2019 legte Berlin bereits weitere Maßnahmen zum Grundwasserschutz vor, die reichten der Kommission aber nicht aus. Ende August 2019 wollen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen, wie Deutschland sein Düngerecht nachschärfen will. Im März 2020 soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein.

Nach Auffassung des Branchenverbandes BDEW reichen auch die heute diskutierten Zeitpläne und Maßnahmen nicht aus, um die Nitrateinträge nachhaltig zu reduzieren, insbesondere wegen der fehlenden Ausweisung nitratgefährdete Gebiete in einigen Ländern sowie wegen des nicht zielführenden Ansatzes eines Wertes pro landwirtschaftlichen Betrieb. Völlig unklar bleibe auch, ob und wie das von der EU-Kommission geforderte Monitoring zur Nachvollziehbarkeit der Nitratreduzierungen umgesetzt werden soll. Er fordert eine Nachweispflicht der Landwirtschaft. Für ebenso wichtig hält der Verband außerdem eine nachvollziehbare Reduzierung der Phosphateinträge.

- MS -

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