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Neues Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz

03.07.2020 Der Bundesrat befasst sich nach langen Vorbereitungen mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG). Damit soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen werden. Das neue Gesetz soll das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz zusammenführen und neben der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. Das Gesetz soll schon zum 01.10.2020 in Kraft treten mit der Folge, dass alle Bauvorhaben, für die ab diesem Zeitpunkt der Bauantrag eingereicht oder die Bauanzeige erstattet wird, die Planung, Berechnungen und Nachweise nach dem neuen GEG erfolgen müssten. Für Bauvorhaben, die nicht genehmigungspflichtig sind, wäre ausschlaggebend der Tag an dem mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Das GEG soll Art. 9 EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) umsetzen, die dazu verpflichtet, ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon seit 2019. Danach muss ein Gebäude eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweisen; der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Das Gesetz hat einen langen Weg hinter sich und erntete auch jetzt noch bei der Befassung im Bundestag am 18.06.2020 sowohl Lob als auch harsche Kritik. Einerseits bringe das GEG nach der Meinung vieler Verbände gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele, die Zusammenführung des Energieeinsparrechts erfülle eine langjährige Forderung für die technische Gebäudeausrüstung. Weiter fördere die zentrale Innovationsklausel den Klimaschutz und sei ein zentrales Element für das Gelingen der urbanen Energiewende. Andere sehen im GEG schon heute einen klimapolitischen Sanierungsfall, weil er den Klimazielen nicht gerecht werde: die Effizienzstandards für Neubau und Sanierung würden auf einem bereits überholten Stand eingefroren, die Innovationsklausel könnte die Anforderungen an den Wärmeschutz senken, sei also kontraproduktiv. Insbesondere Mieter müssten künftig wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen GEG gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen würden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen. Die Versorgungswirtschaft wird in Kürze in einem Beitrag über die Inhalte des neuen GEG und die rechtlichen und vertraglichen Konsequenzen berichten. - MS -

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