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Neue Potenzialanalyse zum solaren Mieterstrom

11.10.2017 In den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen. Das ist das Kernergebnis der Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) vorgestellt haben.

Ein großes Ausbaupotenzial besteht vor allem in Berlin (503.000 Mieter mit Solarstrom/419.000 KWp zusätzliche Solaranlagen), München (207.000 Mieter/ 164.000 KWp) und Hamburg (131.000 Mieter/103.000 KWp) und entsprechenden CO2-Einsparungen von insgesamt 307.000 Tonnen in diesen drei Städten. Insgesamt könnten nach der Potenzialanalyse in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 GWp (Gigawattpeak) installiert werden, die zu einer CO2-Einsparung von 500.000 Tonnen/Jahr führen würden. Die Abschätzungen beruhen auf der Annahme, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.

Nach übereinstimmender Einschätzung der vier Verbände könnte die Realisierung von Solaranlagen in deutschen Innenstädten noch deutlich erleichtert werden, wenn die nächste Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit. Außerdem sollten Vermieter keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern. Damit würden Mieter auch Eigenheimbesitzern gleichgestellt, die die Vorteile der Eigenversorgung schon länger in Anspruch nehmen können.

So weist der GdW daraufhin, dass Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung lokal erzeugen wollen, steuerlich deutlich benachteiligt werden. Denn sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, werde die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz müsse daher angepasst werden. Der DMB sieht den Erfolg von Mieterstrom im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises abhängig. Die vorhandenen Potenziale könnten nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringe.

Das neue Mieterstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind auf 100 kWp begrenzt. Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, enthält der Preis keine Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde und die Mehrwertsteuerpflicht gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom. Einen Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bietet der Beitrag von Faasch/Derhardt in Heft 10/2017 der Versorgungswirtschaft.

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