Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2020
12.12.2019 Ab Januar 2020 gelten neue Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Diese Auftragswerte geben vor, welches Vergaberegime anzuwenden ist. Die EU-Kommission modifiziert die Schwellenwerte regelmäßig im Abstand von 2 Jahren und passt sie an die Konjunktur und wirtschaftliche Gegebenheiten an. In der Vergangenheit sind die Werte mehrfach hintereinander angehoben worden, zum 01.01.2020 verringern sie sich allerdings, sodass ggf. mehr Beschaffungsvorgänge unter das EU-Vergaberecht fallen.
Mit den Verordnungen (EU) 2019/1828 (ABl.EU 2019 L 279, 25 f.), (EU) 2019/ 1829 (ABl.EU 2019 L 279, 27 f.), (EU) 2019/1827 (ABl.EU 2019 L 279, 23 f.) und (EU) 2019/1830 (ABl.EU 2019 L 279, 29 f.) vom 30.10.2019 hat die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen ab dem 01.01.2020 auf folgende Werte gesenkt:
- Bauaufträge: 5.350.000 Euro
(bis zum 31.12.2019: 5.548.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge:
214.000 Euro
(bis zum 31.12.2019: 221.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge
(Sektoren und Verteidigung/Sicherheit):
428.000 Euro
(bis zum 31.12.2019: 443.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge
(Bundesbehörden): 139.000 Euro
(bis zum 31.12.2019: 144.000 Euro)
- Bau-/Dienstleistungskonzessionen:
5.350.000 Euro
(bis zum 31.12.2019: 5.548.000 Euro)
Die EU-Schwellenwerte (750.000 Euro; Sektoren: 1.000.000 Euro) für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben hingegen unverändert.
- Quelle: EU-Kommission -