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Nach Fukushima: EU-Stresstests haben am 1. Juni begonnen

1.7.2011 Seit dem 1. Juni 2011 werden alle 143 Kernkraftwerke in der EU anhand EU-weiter Kriterien neu bewertet. Dazu werden - wie von der Kommission gefordert - umfassende Tests durchgeführt, in die sowohl natürliche als auch von Menschen verursachte Gefahren (d.h. Folgen von Flugzeugabstürzen und Terroranschlägen) einbezogen werden.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für Energie, erklärte dazu: »Ich freue mich, dass es der Kommission und den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten gelungen ist, umfassende, ehrgeizige Risiko- und Sicherheitsbewertungen der Kernkraftwerke in der EU zu verein - baren. Wir werden all unsere Anstrengungen bündeln, um für Kernkraftwerke in und in unmittelbarer Umgebung der Europäischen Union die höchsten Sicherheitsstandards zu verwirklichen. Jetzt kommt der schwierigste Teil der Arbeit: die Kriterien mit der erforderlichen Strenge durchzusetzen.«

Die Europäische Kommission und die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG), die die 27 nationalen unabhängigen Atomaufsichtsbehörden vertritt, haben sich am 24. Mai 2011 auf den Gegenstand und die Modalitäten umfassender Risiko- und Sicherheitsbewertungen der Kernkraftwerke in der EU geeinigt. Bei den Stresstests werden die Sicherheitsmargen der Kernkraftwerke in der EU neu bewertet. Um die höchsten Sicherheitsstandards in der Welt zu gewährleisten, zieht die EU Lehren aus Fukushima und konzentriert sich bei ihren Tests auf sämtliche Arten von Naturkatastrophen; gleichzeitig bezieht sie auch die Folgen von Unfällen ein, die von Menschen verursacht wurden - wie Flugzeugabstürze oder terroristische bzw. böswillige Anschläge.

Sämtliche Aspekte, die den Themenbereich der Gefahrenabwehr betreffen, wie Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe, werden separat behandelt: Hierzu werden unter Beachtung u.a. des Geheimhaltungsbedarfs Gespräche mit den Mitgliedstaaten geführt. Ab dem 1. Juni werden Kernkraft - werke in einem dreistufigen Verfahren überprüft:

  • Vorbewertung durch die Kernkraftwerksbetreiber, die den Fragebogen zu den Stresstests beantworten und dazu Belegunterlagen, Studien und Pläne vorlegen.
  • Länderbericht, der von der nationalen Aufsichtsbehörde abgefasst und in dem überprüft wird, ob die Antworten der Kernkraftwerksbetreiber verlässlich sind.
  • »Peer Reviews«. Multinationale Teams überprüfen die Berichte der Länder. Diesen Teams werden jeweils sieben Personen angehören - ein Vertreter der Europäischen Kommission und sechs Mitglieder der 27 nationalen Aufsichtsbehörden. Über die genaue Zusammensetzung der einzelnen Teams wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Teams können beschließen, Kernkraftwerke vor Ort zu inspizieren.

Die Kommission steht auch mit Ländern außerhalb der EU in engem Kontakt und arbeitet mit ihnen an einer Neubewertung ihrer Kernkraftwerke. Insbesondere handelt es sich dabei um die Schweiz, die Russische Föderation, die Ukraine und Armenien.

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