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Atomausstieg beschlossen

8.7.2011 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7.2011 den Atomausstieg und die Energiewende weitgehend abgesegnet. Er billigte das Atomgesetz und sechs Begleitgesetze. Die Kernkraftwerke sind damit - zeitlich gestaffelt - bis zum 31. Dezember 2022 endgültig vom Netz zu nehmen. Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2050 kontinuierlich auf mindestens 80 Prozent steigen. Hierzu ist auch der rasche Ausbau der Energienetze vorgesehen.

Nur dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden versagte der Bundesrat die Zustimmung. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der BDEW fordert in diesem Punkt schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen. Für die Energiewirtschaft gehe es in Folge des Dritten EU-Energiebinnenmarktpaketes vor allem um die - im gesamten Gesetzgebungsprozess - unstrittige Frage der Regelungen zur Steuerneutralität der Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Die Bundesnetzagentur bereitet sich derzeit - wie die Financial Times Deutschland berichtet - darauf vor, dass der Strom knapp werden könnte und erfasst deshalb derzeit alle Kraftwerke in einem Register um zu klären, wann wie viel Strom einsetzbar ist.

Bereits der kommende Winter könnte zur Belastungsprobe für das deutsche Stromnetz werden. Als besonders anfällig gilt der Süden Deutschlands, weil dort die meisten der abgeschalteten Atommeiler stehen.

Damit im Ernstfall alle Reserven gebündelt werden können, sollen Kraftwerksbetreiber alle Generatoren melden. Berücksichtigt werden nach Angaben der Netzagentur alle Energieträger und Kraftwerke: Großkraftwerke für die öffentliche Versorgung, Industriekraftwerke sowie private Anlagen.

Eine Rolle spielen auch erstmals Kleinanlagen mit einer Leistung ab 20 Megawatt - beispielsweise Generatoren, die mit Erdöl oder Biomasse laufen. Bisher fanden nur Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 100 Megawatt Beachtung.

Die Netzagentur registriert auch ausrangierte Kraftwerke, die zwar nicht mehr laufen, jedoch noch betrieben werden dürfen. Bei Bedarf könnten diese Anlagen in wenigen Wochen wieder startbereit gemacht werden.

- er -

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