Monopolkommission stellt Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten vor
Die Monopolkommission hat ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel »Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende« vorgelegt. Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Hier stellt sie erhebliche Effizienzdefizite - z.B. durch Überförderung - fest, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich sind.
Kostensteigerungen resultieren dabei nicht allein aus der gegenwärtigen Förderung der erneuerbaren Energien, sondern auch aus dem erforderlichen Netzausbau und neuen Ausgleichsmechanismen.
Infolge der enormen strukturellen Veränderungen, welche die Energiewende mit sich bringt, wurden zum Teil wettbewerbsferne Regelungen geschaffen, die dringend einer Nachsteuerung bedürfen. Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen, die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen durch eine Komponente in den Netzentgelten wirksam zu steuern sowie nicht voreilig durch die Einführung von Kapazitätsmärkten weitere Kostensteigerungen herbeizuführen. »Nur durch eine konsequente Umsteuerung auf effiziente Wettbewerbsmechanismen lassen sich die Kosten der Energiewende im Griff halten«, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Die diskutierte Einführung eines Bundesenergieministeriums hatte nach Auffassung der Monopolkommission hingegen mehr Nach- als Vorteile und wäre für sich genommen kein Garant für strukturelle Verbesserungen.
Darüber hinaus würdigt die Monopolkommission die Fortschritte bei der Verwirklichung eines Energiebinnenmarktes bei Strom und Gas ausführlich. Sie begrüßt die Integrationstendenzen, sieht aber eine abschließende Verwirklichung des Energiebinnenmarktes noch nicht gegeben. Sie analysiert den Wettbewerb im Stromgroßhandel und stellt gegenüber früheren Untersuchungen eine erheblich gesunkene Marktmacht der großen deutschen Erzeuger fest.
Die Monopolkommission legt ein Konzept vor, das zahlreiche Vorschläge zu diesen Themen sowie zur Versorgungssicherheit, zur Regulierung und zum Ausbau der Energieversorgungsnetze enthält. Das Konzept kann unter www.monopolkommission.de abgerufen werden. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom-und Gasmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn.
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