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Monopolkommission legt Sondergutachten »Energie 2017« vor

06.10.2017 Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderungen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen. So leitet die Monopolkommission ihr Anfang Oktober veröffentlichtes Sondergutachten mit dem Titel »Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden« ein.

Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens liege folglich auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen solle mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu empfiehlt die Monopolkommission, weitere Sektoren, wie beispielsweise den Verkehrssektor, mit einzubeziehen. Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermögliche ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstütze die Sektorkopplung, d.h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE-Anlagen, z.B. von Windparks und Solarmodulen, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringen Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasteten. Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen könnten. So ermöglichten technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen einen kostengünstigen Ausbau. Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen (»EE-Regionalkomponente«) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.

Ferner fordert die Monopolkommission Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten. Die Monopolkommission hat Mängel im Ausschreibungsverfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt (»Netzdividende«) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.

Stellungnahme des BDEW:

Der BDEW fordert mit Blick auf die unterschiedliche Kostenbelastung der verschiedenen Energieträger, die Stromsteuer auf das in der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgesehene Minimum abzusenken. Darüber hinaus sollte die Besondere Ausgleichsregelung im EEG steuerfinanziert werden, da es sich dabei vornehmlich um eine industriepolitische Maßnahme handelt.

- Quellen: Monopolkommission/BDEW -

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