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Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission im Rahmen der Konsultation zum Entwurf neuer Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Die Bundesregierung hat am 7. Februar 2014, also rechtzeitig im Vorfeld der ersten Verhandlungsrunde in Brüssel am 10. Februar 2014, ihre zwischen Bund und Ländern abgestimmte Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Entwurf neuer Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien an die Kommission übermittelt. Sie dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt grundsätzlich die Intention der Kommission, die Leitlinien zu aktualisieren und die Kriterien, nach denen die Kommission ihre Beihilfekontrolle ausüben will, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Es ist zu begrüßen, dass damit unfairer Wettbewerb verhindert werden soll. Die gegenwärtige Überarbeitung der Beihilferegelungen bietet eine Gelegenheit, auf eine weitere Angleichung der Erneuerbaren-Fördersysteme in Richtung mehr Marktintegration, Senkung der Förderkosten und Wettbewerbsorientierung hinzuwirken.

Allerdings ist der Entwurf in vielen Bereichen zu restriktiv, hier sind Flexibilisierungen in den Vorgaben dringend erforderlich. Zum Teil liegen zu den vorgeschlagenen Regelungen kaum ausreichende Erfahrungen vor. Auch sind die vorgesehenen Übergangszeiträume viel zu kurz, um komplexe Systeme mittelfristig anzupassen.

Der vollständige Umbau der Energieversorgungssysteme ist hoch komplex. Gegenwärtig kann es noch keine »onesize-fits-all«-Lösung geben, viele Fragen sind ungeklärt. So sind etwa etliche Detailvorgaben zu Ausnahmeregelungen für stromintensive Industrien nicht zielführend. Auch die Detailvorgaben zum EE-Fördermechanismus sind zu restriktiv und stehen teilweise im Gegensatz zum Wortlaut der aktuellen EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien (2009/28/EG) (PDF: 1,3 MB). Es ist auch verfrüht, für bestimmte Technologien nur noch im Prinzip technologieneutrale Ausschreibungen als Fördersystem zuzulassen. Hierzu müssen erst noch grundlegende Erfahrungen gesammelt werden, denn die bisherigen internationalen Erfahrungen zeigen ein sehr gemischtes Bild. Ein sofortiger und kompletter Umstieg auf technologieneutrale Ausschreibungen würde die Energiewende und die EU-Klima- und Energieziele gefährden.

Der von der Kommission initiierten Konsultation kommt auch deswegen besondere Bedeutung zu, da die Auswirkungen der Vorschläge auf die Energie- und Erneuerbaren-Fördersysteme sowie die Industrie aus Sicht der Bundesregierung von der Generaldirektion Wettbewerb nicht ausreichend geprüft und dargelegt wurden.

Ferner ist zu betonen, dass die EU nur eingeschränkte Kompetenzen in der Energiepolitik besitzt. EU-rechtliche Vorgaben für nationale energiepolitische Entscheidungen sind im Einklang mit dem europäischen Primärrecht im Rahmen eines ordentlichen bzw. besonderen Gesetzgebungsverfahrens unter Einbeziehung der nationalen Parlamente und Regierungen durch den Ministerrat und das Europäische Parlament zu etablieren. Dabei müssen sie die Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen, ihre Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung selbst zu bestimmen, respektieren. Der Leitlinienentwurf hingegen will Einfluss auf sehr wichtige energiepolitische Detailfragen nehmen, was kritisch zu hinterfragen sein wird.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung gebeten, dass die GD Wettbewerb ihren Entwurf der Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien umfassend überarbeitet. Die Bundesregierung wird diese notwendige Überarbeitung ebenso aktiv wie konstruktiv unterstützen, gerade weil der Kommissionsentwurf wichtige politische, juristische und technische Fragen aufwirft, die unter erheblichem Zeitdruck in den nächsten Monaten beantwortet werden müssen.

- bmwi -

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