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Mehr Wettbewerb bei Strom und Gas: Bundeskartellamt beanstandet Konzessionsvergabe an kommunales Unternehmen

Städte und Gemeinden dürfen nicht eigenmächtig entscheiden, wer Strom und Gas liefern darf. Das Bundeskartellamt hat seine Zustimmung zur Vergabe von Strom- oder Gaskonzessionen ohne wettbewerbliches Verfahren versagt.

Wer auf öffentlichen Wegen Leitungen legen will, um Strom und Gas zu liefern, muss dafür Konzessionsabgabe an die Kommunen zahlen. Die Kreisstadt Dinkelsbühl hatte ihren eigenen Stadtwerken sowie einem Energieversorgungsunternehmen Konzessionen erteilt, ohne anderen Unternehmen die Chance zu geben, sich zu bewerben.

Dem hat das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 18. Oktober 2011 (Az. B 10-6/11) widersprochen, da keine Ausschreibung durchgeführt wurde. In § 46 Energiewirtschaftsgesetz wird ein wettbewerbliches Verfahren zur Konzessionsvergabe gefordert. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes nutzte die Kreisstadt ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich durch die wettbewerbsfreien Direktvergaben.

Das Bundeskartellamt wendet sich damit gegen die sog. Inhouse-Vergaben im Konzern Kommune.

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