ELENA-Verfahren wurde eingestellt
Mit dem Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt wurde die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten, ab 3.12.2011 aufgehoben. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.
Laut Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rösler, will man aus den bislang gesammelten Erfahrungen lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse jedoch vermieden werden.