Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

LG Hamburg verurteilt E.on zur Rückzahlung wegen überhöhter Gaspreise

21.10.2011 Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 17.10.2011 (Az.: 321 O493/09) die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Die Verbraucherzentrale hatte exemplarisch die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Das Gericht sieht in der verwendeten Preisanpassungsklausel eine unangemessene Benachteiligung. Einerseits enthält die Klausel nicht die Verpflichtung, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichem Maßstab wie gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Andererseits verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Es wird lediglich der Anlass der Preiserhöhung ersichtlich, nicht aber die die erforderlichen Angaben über die Kriterien und den Umfang einer Preisanpassung. Die Formulierung »ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen« eröffnet einen Spielraum, der keinerlei Einzelheiten erkennen lässt.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche