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Länder stimmen neuem Abfallrecht zu

Der Bundesrat hat dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt, nachdem der Vermittlungsausschuss eine Kompromisslösung erarbeitet hatte. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Die Länder sahen in dem bisherigen Beschluss des Bundestages eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger durch eine befürchtete »Rosinenpickerei« der gewerblichen Abfallsammlungen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Städte und Gemeinden private Konkurrenz zulassen müssen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung »wesentlich leistungsfähiger« ist. Bisher genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung.

-fb -

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