Kürzung der Solarförderung
Der Bundesrat hat am 29.6. 2012 das lange umstrittene Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung gebilligt, nachdem der Vermittlungsausschuss am 27.6.2012 einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatte. Das Gesetz passt die Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen an und kürzt somit die Solarförderung.
Der durch die Länder nunmehr bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass es grundsätzlich bei der vom Bundestag beschlossenen Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1.4.2012 bleibt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
Das Gesetz verankere einen Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen, schreibt die Länderkammer. Zudem sei nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig (sogenanntes Marktintegrationsmodell). Mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhielten künftig mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde jedoch um 2 Cent höhere Sätze als vom Bundestag geplant. Ab einer absoluten Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung gebe es keine Förderung für neue Anlagen mehr. Bis dahin bleibe der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt jedoch ohne Absenkung erhalten.