BNetzA: Netzreservebedarf sinkt
28.04.2021 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die für das kommende Winterhalbjahr 2021/2022 und das Jahr 2023/2024 erforderliche Netzreserve bestätigt. Dabei sinkt der Netzreservebedarf für den kommenden Winter, weil mehrere süddeutsche Gaskraftwerke in den Markt zurückgekehrt sind. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der BNetzA am 01.03.2021 ihre Systemanalyse und den Bedarf an Netzreservekraftwerken zur Bestätigung vorgelegt. Die Agentur hat den Vorschlag attestiert. Er liegt bei Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken im Winter 2021/2022 bei 5.670 Megawatt und ist damit im Vergleich zum letzten Jahr leicht gesunken. Der Unterschied zum letzten Jahr berücksichtigt u. a., dass die Gaskraftwerke Irsching 4 und Irsching 5 aus der Netzreserve wieder an den Markt zurückgekehrt sind. Neu in der Netzreserve ist der Block 7 der Großkraftwerk Mannheim AG. Dessen geplante Stilllegung wurde auf Antrag der Übertragungsnetzbetreiber von der BNetzA aufgrund bestehender Systemrelevanz untersagt. Ausschlaggebend für die Dimensionierung der Netzreserve ist der weiterhin hohe Transportbedarf. So führt in der bedarfsbestimmenden Stunde, die entsprechend den Modellrechnungen in der zweiten Januarwoche liegt, eine hohe Windeinspeisung in Norddeutschland bei gleichzeitiger starker Last und sehr geringer PV-Einspeisung in Süddeutschland zu hohen Nord-Süd-Transportaufgaben. Der auf Grund des hohen Winddargebots niedrige Großhandelsstrompreis führt gleichzeitig zu sehr hohen Energieexporten in das europäische Ausland, insbesondere nach Österreich, Frank reich und in die Tschechische Republik. Dies erweist sich für das bestehende Stromnetz als besonders anspruchsvoll. Durch Netzausbau soll diese Situation dauerhaft vermieden und die volle Nutzung der erneuerbaren Erzeugung im Rahmen der Energiewende möglich gemacht werden, so die BNetzA. Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ermittelt. Für den diesmal betrachteten Winter 2023/2024 beträgt der Netzreservebedarf 4.169 Megawatt. Der ermittelte Bedarf sinkt damit gegenüber bisherigen Prognosen deutlich. Dies setze voraus, dass der Netzausbau entsprechend der Planung und den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber voranschreitet. Die Vorhaltung der Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des unzureichenden Netzausbaus bestehen. Bei hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher Erzeugung aus Windenergieanlagen muss das überlastete Netz stabilisiert werden. Dann wird Erzeugungsleistung vor dem Engpass vermindert und gleichzeitig die Erzeugungsleistung hinter dem Engpass erhöht. Dieser »Redispatch« genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mittels am Markt agierender Kraftwerke durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Kraftwerke aus der Netzreserve dürfen nicht mehr am Stromerzeugungsmarkt eingesetzt werden, sondern ausschließlich auf Anforderung der Netzbetreiber zum Redispatch. Die Netzreservekraftwerke sind daher nur noch in relativ wenigen Stunden eines Jahres in Betrieb. - BNetzA -