Kommunen sind wichtige Partner im Klimaschutz: Neufassung der Kommunalrichtlinie
01.10.2018 Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) veröffentlichte am 01.10.2018 die novellierte Kommunalrichtlinie, mit der seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld gefördert wird: mehr als 25.000 Projekte mit rund 790 Mio. Euro wurden bereits bezuschusst und damit zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro ausgelöst. Neue Förderungen, zum Beispiel für kommunales Energiemanagement, die Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Abfallentsorgung oder Abwasseranlagen, sollen neue Anreize für Klimaschutz in Kommunen schaffen. Die novellierte Fassung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Der Kreis der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die antragsberechtigt sind, wächst: Ab 2019 genügt eine kommunale Beteiligung von 25 Prozent - in der alten Fassung waren es noch 50,1 Prozent. Daneben können weiterhin öffentliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Förderanträge stellen.
Gefördert werden sowohl integrierte Klimaschutzkonzepte als auch Teilbereiche wie Wärme oder nachhaltige Mobilität. Kommunale Energiemanagementsysteme und Umweltmanagementsysteme sind als neuer Schwerpunkt aufgenommen, in dem nicht nur Beraterleistungen, sondern auch die jeweilige Zertifizierung gefördert werden. Im Abfallbereich werden zukünftig auch der Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Grünabfällen und der Neubau von Vergärungsanlagen belohnt, im Wasserbereich die energieeffiziente Trinkwasserversorgung.
Auch kommunale Netzwerke im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz und für Energieanalysen öffentlicher Abwasseranlagen werden gefördert. Investitionsvorhaben in den Bereichen Abfallentsorgung, (stillgelegte) Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärme aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung sollen auf ihr Potential hin untersucht werden können. Im Abwasserbereich kann anschließend der klimafreundliche Betrieb von Kläranlagen und zum Teil die Weiterverarbeitung des Klärschlamms gefördert werden.
- Quelle: BMU -