Kartellrecht: Kommission bittet um Stellungnahme zu Transgaz-Verpflichtungsangeboten zur Gewährleistung freier Erdgasexporte aus Rumänien
21.09.2018 Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungsangeboten, die Transgaz vorgelegt hat, um die von der Kommission geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bezüglich des freien Erdgastransports aus Rumänien auszuräumen. Die Verpflichtungen sollen gewährleisten, dass Erdgas ungehindert aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten, insbesondere Ungarn und Bulgarien, befördert werden kann.
Rumänien ist der drittgrößte Erdgasproduzent in der EU und verfügt, u.a. aufgrund der jüngsten Entdeckungen im Schwarzen Meer, über beträchtliche Gasreserven. Gegenwärtig werden den Marktteilnehmern jedoch nur sehr geringe Exportkapazitäten zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen Societatea Naţională de Transport Gaze Naturale Transgaz S.A. (Transgaz) ist der alleinige Verwalter und Betreiber des Erdgas- Fernleitungsnetzes in Rumänien, das auch alle Verbindungsleitungen zu den Nachbarländern umfasst. Die Kommission hat im Juni 2017 ein förmliches Prüfverfahren zu dem Verhalten von Transgaz eingeleitet und dem Unternehmen im September 2018 ihre vorläufigen Bedenken mitgeteilt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens erfolgte im Anschluss an unangekündigte Nachprüfungen, die im Juni 2016 in Rumänien durchgeführt worden waren.
Die Kommission hat Bedenken, dass Transgaz durch eine Beschränkung der Erdgasexporte aus Rumänien gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnte, indem es seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Transgaz könnte insbesondere den Bau von für Gasexporte benötigter Infrastruktur verzögert und durch überhöhte Entgelte für die Nutzung von Verbindungsleitungen Gasexporte unrentabel gemacht haben. Auf diese Weise könnte das Unternehmen versucht haben, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Erdgasfluss von Rumänien in andere Mitgliedstaaten zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, was der Verwirklichung des mit der Energieunion verbundenen Ziels eines europäischen Erdgasbinnenmarkts zuwiderliefe. Sollte sich dies bestätigen, so läge ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften vor, wonach der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: »Die Erdgasverbraucher in der gesamten Europäischen Union sollten von den Vorteilen eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Energiebinnenmarktes profitieren können. Die Kommission prüft zurzeit, ob die Verpflichtungsangebote von Transgaz gewährleisten, dass Erdgas auf den Märkten in Südosteuropa zu wettbewerbsfähigen Preisen frei befördert werden kann. Dies soll insbesondere durch die direkte Anbindung von Rumänien an seine Nachbarländer Ungarn und Bulgarien erreicht werden. Bevor wir unseren Beschluss erlassen, wollen wir die Standpunkte der Beteiligten einholen.«
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Transgaz zugesagt,
- die Exportkapazitäten an den Kopplungspunkten zu Ungarn und Bulgarien von 0,1 auf 4 Mrd. Kubikmeter pro Jahr zu erhöhen und diese als feste, unterbrechungsfreie Mindestkapazitäten zu garantieren,
- dafür zu sorgen, dass seine der nationalen Energielieferungsbehörde Rumäniens vorgeschlagene Entgeltordnung keine Unterschiede zwischen Inlands- und Exportentgelten vorsehen wird und
- keine sonstigen Maßnahmen zur Behinderung der Exporte zu ergreifen.
Diese Verpflichtungen sollen bis Ende 2025 gelten, und ihre Einhaltung durch Transgaz soll von einem Treuhänder überwacht werden.
Die Kommission fordert nunmehr alle Beteiligten auf, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Verpflichtungsangebote im Amtsblatt der EU dazu Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung sämtlicher eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission dann abschließend feststellen, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die Verpflichtungszusagen ausgeräumt wurden.
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