Kommission verklagt Österreich wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften
Erneuerbare Energiequellen:
Kommission verklagt Österreich wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften
Die Europäische Kommission verklagt Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20% zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010.
»Wir haben uns dazu verpflichtet, unsere Energie- und Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Erneuerbare Energien können die Probleme des weltweiten Klimawandels, des Wirtschaftswachstums in Europa und der Versorgungssicherheit lösen«, erklärte EU-Energiekommissar Oettinger.
Die Kommission schlägt vor, ein tägliches Zwangsgeld von 40.512 EUR zu verhängen. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Falle eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.
Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens (Januar 2011) und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (September 2012) an Österreich hat die Kommission das Problem der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits thematisiert. Trotz dieser Schritte steht die Umsetzung in Österreich noch aus.
Österreich hat bereits einen erheblichen Teil der aufgrund der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet. Allerdings müssen einige Bestimmungen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Regelung der Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe. Der Gewährleistung eines angemessenen Netzzugangs und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen misst die Kommission besonders große Bedeutung zu.
Ferner prüft die Kommission die Lage in anderen Mitgliedstaaten, an die sie Aufforderungsschreiben und/oder mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen der Nichtumsetzung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie geschickt hat. Die Kommission könnte daher im Laufe der nächsten Monate weitere Fälle vor den Gerichtshof bringen.
- EU-Kommission -