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Kommission genehmigt Ermäßigungen bei KWK-Umlagen für energieintensive Unternehmen in Deutschland und Italien

Staatliche Beihilfen:

23.05.2017 Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung gemäß den EU-Beihilfevorschriften Ermäßigungen für Umlagen für energieintensive Unternehmen genehmigt, um Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland zu unterstützen. Zum gleichen Ergebnis gelangte sie auch hinsichtlich Umlagen zur Finanzierung von KWK und erneuerbaren Energien in Italien. Die Kommission ist der Auffassung, dass beide Maßnahmen die energie- und klimapolitischen Ziele der EU fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien stärken ohne dabei den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu verfälschen.

Die EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, Frau Margrethe Vestager, stellte hierzu fest: »Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt sowohl Strom und nutzt auch die bei diesem Prozess erzeugte Wärme. Diese effiziente Energienutzung kann uns dabei helfen, die europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die heutigen Beschlüsse gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten eine nachhaltige Finanzierung zur Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung wie auch von erneuerbaren Energien abstecken können. Dadurch werden umweltfreundliche Maßnahmen begünstigt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stark energieabhängiger Unternehmen gewahrt.«

Deutschland

Das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWK 2016) sieht staatliche Beihilfen für die Betreiber neuer und modernisierter hocheffizienter KWK-Anlagen vor, sofern diese ihre Anlagen nicht mit Stein- und Braunkohle betreiben. Die Kommission genehmigte die Beihilfe am 24.10.2016. Diese staatliche Unterstützung wird durch eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert, die von den Netzbetreibern als Aufschlag zum Netzentgelt erhoben wird. Am 24.10.2016 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Ermäßigungen dieser Umlagen für Nutzer mit hohem jährlichem Energieverbrauch und bestimmte energieintensive industrielle Verbraucher mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Im Rahmen dieses Prüfverfahrens

änderte Deutschland die Voraussetzungen, unter denen Ermäßigungen von KWK-Umlagen gewährt werden. So wurden die Ermäßigungen auf energieintensive im internationalen Handel tätige Unternehmen begrenzt und die gewährten Ermäßigungen auf höchstens 85% der Umlage beschränkt. Darüber hinaus wurde ein Anpassungsplan vorgelegt, um frühere Ermäßigungen an mit dem Binnenmarkt verein bare Beihilfenniveaus anzupassen. Dementsprechend kam die Kommission zu dem Schluss, dass die so geänderten deutschen Pläne mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Italien

Auch Italien unterstützt den Strom aus erneuerbaren Energiequellen und KWK. Dort wird die Unterstützung durch Umlagen auf den Stromverbrauch und Netzanschluss von Stromversorgern und -netzbetreibern finanziert. Den italienischen Plänen zufolge werden die Ermäßigungen dieser Umlagen auf energieintensive Unternehmen beschränkt, die in mit dem internationalen Handel konfrontierten Sektoren tätig sind, und auf maximal 85% der Umlage begrenzt. Zudem legte Italien einen Anpassungsplan vor, um die Ermäßigungen für nicht beihilfefähige Unternehmen auslaufen zu lassen und die Höhe der Ermäßigungen für beihilfefähige Unternehmen anzupassen. Folglich kam die Kommission auch hier zu dem Ergebnis, dass die geänderten italienischen Pläne mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

- ha -

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