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Kommission genehmigt Beihilfen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken in Deutschland

27.05.2016 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland geplante Gewährung öffentlicher Mittel i.H.v. 1,6 Mrd. € für die schrittweise Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Die Kommission entschied, dass die Maßnahme umweltpolitische Ziele der EU fördert, weil sie Deutschland hilft, sein CO2-Emmissionsziel zu erreichen, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Gemäß den von Deutschland im November 2015 bei der Kommission angemeldeten Plänen sollen acht Braunkohlekraftwerke in Deutschland schrittweise stillgelegt werden. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen von staatlicher Seite einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die Ihnen dadurch entgehen, dass sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können.

Die Verbrennung von Braunkohle ist eines der umweltschädlichsten Stromerzeugungsverfahren und verursacht sehr hohe CO2-Emmissionen. In Deutschland, wo der Strommarkt derzeit Überkapazitäten aufweist, ist die Braunkohleverbrennung nach wie vor die wichtigste Technologie. 2015 wurden 24% der gesamten Stromerzeugung durch Braunkohlekraftwerke erzeugt. Auf die acht von der Stilllegung betroffenen Kohlemeiler entfallen 13% der Gesamtkapazität der deutschen Braunkohlekraftwerke.

Mit der schrittweisen Stilllegung von acht Kraftwerken strebt die Bundesregierung eine Verringerung der CO2-Emissionen um 11-12,5 Mio. Tonnen pro Jahr an, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 vom Netz gegangen sind. Dies ist mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche Energiewirtschaft noch leisten muss, um das Emissionsziel Deutschlands für das Jahr 2020 zu erreichen.

Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen werden von den Betreibern selbst getragen. Für die entgangenen Gewinne will Deutschland den Betreibern jedoch einen Ausgleich gewähren. Die Kommission berücksichtigte bei ihrer Prüfung des Ausgleichs, ob die Maßnahme Deutschland bei der Verwirklichung seines Emissionsziels deutlich voranbringt. Ferner prüfte sie genauestens die Vergütung für die Betreiber, um sicherzustellen, dass diesen kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wird. Hierbei stellte die Kommission fest, dass die Vergütung im Wesentlichen auf den Gewinnen basiert, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt aktiv wären.

Aus diesen Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben wird und etwaige Wettbewerbsverfälschungen durch die o.g. Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden.

- ha -

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