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Kabinett beschließt Entwurf zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG beschlossen. Die Neuregelung stehe im Einklang mit EU-Recht und sorge somit für Investitionssicherheit, so der Bundeswirtschaftsminister.

Profitieren sollen Unter nehmen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des antragsberechtigten Unternehmens einen Mindestanteil aufweist. Die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung werde gegenüber dem EEG 2012 moderat angehoben. Laut Mitteilung des Ministeriums zeichne diese Anhebung insbesondere den Anstieg der EEG-Umlage der beiden vergangenen Jahre und damit den Anstieg der Stromkostenintensität bei den privilegierten Unternehmen nach.

Nach der geplanten Neuregelung zahlen privilegierte Unternehmen grundsätzlich 15% der EEG-Umlage. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, soll ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4% bzw. 0,5% der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden. Für die erste Gigawattstunde müsse die EEG-Umlage voll gezahlt werden und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.

Zur Vermeidung von Verwerfungen bei Unternehmen, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, ist eine schrittweise Einführung vorgesehen. Bis zum Jahr 2019 dürfe sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln. Durch weitere Übergangsregelungen soll die Systemumstellung für alle Unternehmen erleichtert werden. Insbesondere gelte in diesem Jahr eine verlängerte Antragsfrist bis zum 30. September 2014. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen 20% der Umlage zahlen. Diese Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und nicht befristet sein.

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