Hohes Bußgeld gegen Stromlieferanten wegen unerlaubter Telefonwerbung
03.08.2017 Die Bundesnetzagentur hat gegen die Energy2day GmbH das höchst mögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Rund 2.500 Verbraucher hatten sich bei der BNetzA über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Wie die Netzagentur mitteilt, berichteten zahlreiche Verbraucher, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgaben oder behaupteten, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Wie die BNetzA hinweist, sahen sich auch Wettbewerber im Energiemarkt wegen des Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.
Laut BNetzA hatte die Energy2day GmbH eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben. Jochen Homann, Präsident der BNetzA, verweist darauf, dass die rechtliche Verantwortung nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden könne. Würden Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dann obliegen dem Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Erst recht bestünden gesteigerte Aufsichtspflichten wenn es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen sei.
Höchstes je verhängtes Bußgeld
Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der BNetzA erstmals voll ausgeschöpft. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Der BNetzA zufolge hat das Unternehmen ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben.
Insgesamt registriert die BNetzA einen Anstieg von Beschwerden gegen Telefonwerbung. Im ersten Halbjahr 2017 seien rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung eingegangen. 2016 seien es rund 29.000 Fälle gewesen. Nach Angaben der BNetzA hat diese 2017 bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.
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