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Grundzuständiger Messstellenbetrieb für intelligente Messtechnik auch in Zukunft maßgeblich bei Netzbetreibern

16.09.2017 Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 15.09.2017 die Auswertung der bei ihr eingegangenen Anzeigen der grundzuständigen Messstellenbetreiber für Strom. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die auch in Zukunft den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme als grundzuständige Messstellenbetreiber wahrnehmen wollen, hatten dies der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 anzuzeigen. Die Anzeigen umfassten in Summe 50,9 Millionen Zählpunkte - z.B. die Stromzähler beim Verbraucher oder bei einer Erzeugungsanlage - von 899 Betreibern von Stromnetzen der allgemeinen Versorgung und geschlossenen Elektrizitätsverteilernetzen. Von diesen Netzbetreibern haben lediglich sieben nicht die Absicht, als grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messtechnik in ihren Netzen tätig zu bleiben. 892 gaben an, im Rahmen ihrer Tätigkeit als grundzuständiger Messstellenbetreiber voraussichtlich 6,5 Millionen Pflichteinbaufälle ausstatten zu wollen. Um einen solchen Pflichteinbaufall handelt es sich bei Verbrauchern mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW und bei sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein reduziertes Netzentgelt in Anspruch nehmen. Die Netzbetreiber, die die Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nicht ausüben wollen, können diese in einem Verfahren nach dem Messstellenbetriebsgesetz ab dem 01.10.2017 auf andere Unternehmen übertragen.

- Quelle: bnetza -

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