Grundsätze zur Umlegung von Kosten bei Breitband- Mitverlegung veröffentlicht
25.11.2020 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat neue Grundsätze zur Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur veröffentlicht. Konkret geht es um die Umlegung von mit der Mitverlegung verbundenen Kosten. Die Grundsätze sollen eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Sie sind gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die Verfahren der BNetzA, die im Falle der Streitbeilegung an die veröffentlichten Grundsätze gebunden ist. In die Grundsätze flossen neben den Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf die Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, Überlegungen aus dem Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung und dazu eingegangener Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen ein. Zum Hintergrund: Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Ein Baustein hierfür ist die nach § 77i Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene Koordinierung von Bauarbeiten, über die Netzinfrastrukturen für digitale Hochgeschwindigkeitsnetze im Zuge einer ohnehin stattfindenden Tiefbaumaßnahme mitverlegt werden können - kurz Mitverlegung. Die Kosten der Mitverlegung umfassen auch die Tiefbaukosten. Laut Gesetzesbegründung sollen die Grundsätze »…das Einigungsprozedere zwischen den Parteien und die Kalkulierbarkeit aus Sicht der kostenpflichtigen Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze…« vereinfachen und zugleich »…eine wichtige Grundlage von Streitbeilegungsverfahren…« darstellen. Die BNetzA nimmt die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren. - Quelle: BNetzA -