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Große Stromkunden werden von Netzentgelten befreit

1.10.11 Stromkunden, die die Netze besonders intensiv nutzen, müssen womöglich schon für 2011 kein Netzentgelt mehr zahlen. Seit August 2011 befreit die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Großstromverbraucher von der Zahlung jeglicher Netzentgelte (§ 19 Abs. (2) Satz 2). Das gilt nach Meinung der Bundesnetzagentur sogar rückwirkend für 2011.

Bislang konnte ein individuelles Netzentgelt bis auf 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts reduziert werden.

Seit dem 4.8.2011 können die betroffenen Letztverbraucher nun sogar vollständig von den Netzentgelten befreit werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung sowie für mögliche vom Kunden in Anspruch genommene Netzreservekapazitätsleistungen.

Auch die Abwicklung wurde vereinfacht: Erforderlich für eine Befreiung von der Netzentgeltzahlung ist nicht mehr eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber, sondern es genügt ein Antrag bei der zuständigen Regulierungsbehörde.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einem neuen Leitfaden vom September 2011 mitgeteilt, wie sie mit den Änderungen umgehen wird. Zunächst hält sie daran fest, dass der Antrag auf ein individuelles Netzentgelt entweder im Kalenderjahr vor dem Genehmigungszeitraum, spätestens aber in dem Kalenderjahr zu stellen ist, für das die Genehmigung beantragt wird. Das bedeutet: Für das Jahr 2011 kann noch eine vollständige Befreiung von Netzentgelten beantragt werden, obwohl die Neuregelung erst seit dem 4.8.2011 gilt!

Außerdem stellt die BNetzA klar, dass es für die Erreichung der maßgeblichen Benutzungsstundenzahl auf die »Abnahmestelle« (und nicht auf eine »Entnahmestelle«) ankommen soll. Als Abnahmestelle definiert die BNetzA »alle räumlich zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen des Unternehmens auf einem Betriebsgelände, das über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist«.

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