Gasreserve-Modell zur Stärkung der Versorgungssicherheit vorgestellt
12.11.2015 Im Rahmen des BDEW-Gasdialogs 2015 ist der Branchenvorschlag zur Einführung eines Gasreserve-Modells veröffentlicht worden. Das marktwirtschaftlich orientierte Modell wurde im BDEW von Mitgliedsunternehmen entlang der gesamten Erdgas-Versorgungskette (Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Gasspeicher- sowie Gashandels- und Gasvertriebsunternehmen) entwickelt und beschlossen. Der Vorschlag zielt auf die Sicherstellung der Gasversorgung in Extremsituationen, die sicherer bewältigt werden sollen als mit dem bestehenden Instrumentarium. Folgendes Szenario ist Ausgangspunkt des Reservemodells: Das Auftreten eines Extremwinters in Kombination mit dem Ausfall einer wichtigen Infrastruktur - also beispielsweise eines Grenzübergangspunktes, von dem Erdgas aus einem Lieferland nach Deutschland geleitet wird - für einen Zeitraum von sieben Tagen.
Flexibilitätsreserve und der Speicherkontrahierungen
Das Branchen-Modell besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Elementen und soll insbesondere die Absicherung zielgenau und entsprechend des regionalen Bedarfs ausgestalten.
Im Rahmen der systemnahen Flexibilitätsreserve wird zunächst die Höhe des Absicherungsbedarfs anhand bestimmter Kriterien ermittelt - unter anderem anhand der Minimalfüllstände der deutschen Erdgasspeicher der vergangenen Jahre für den Betrachtungszeitraum Februar. Der Bedarf wird regelmäßig überprüft. Im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber wird anschließend eine jährliche Ausschreibung durchgeführt, um den ermittelten Bedarf zu gewährleisten. Dabei sind unterschiedliche Produkte möglich, mit denen Anbieter teilnehmen können. Die Auswahl erfolgt über eine Präqualifikation. Wesentliches Kriterium ist die Gewährleistung der physischen Erfüllung.
Das zweite Element sieht vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zeitlich und mengenmäßig begrenzt Erdgas-Speicherkapazitäten kontrahieren. Ein Erwerb von Eigentum an Speichern ist hierbei ausgeschlossen. Die »FNB-Speicherkontrahierung« ermöglicht es, Restrisiken - beispielsweise durch Veränderungen von Markttrends, Aufkommens- quellen oder der Infrastruktur - auszuräumen. Mit dieser Speicherkontrahierung werden auch die als gesichert angenommenen Speicherfüllstände gewährleistet, die für die Berechnung der systemnahen Flexibilitätsreserve angelegt werden. Auch der erforderliche Umfang dieses zweiten Elements soll regelmäßig überprüft werden. Zum Einsatz soll es erst dann kommen, wenn das erste Element des Modells nicht ausreicht, um die Gasversorgung in der Extremsituation stabil zu halten.
Die Finanzierung des Reservemodells soll im Einklang mit der gesetzlich vorgesehenen Rollen- und Risikoverteilung über die Netznutzungsentgelte erfolgen.
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