Europäisches Parlament berücksichtigt Interessen der Kommunalwirtschaft
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 19. April über die Stellungnahme zur Energiesteuerrichtlinie abgestimmt und setzt damit ein wichtiges Zeichen. Auch wenn das Europäische Parlament an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausgestaltung der CO2-Steuer festhält, begrüßt die Kommunalwirtschaft die Ablehnung der automatischen Angleichung der der Verbrauchssteuer-Sätze an den Verbraucherpreisindex.
Mit der grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie soll die vermehrte Nutzung umweltfreundlicher Energieerzeugnisse sowie die Energieeffizienz selber gestärkt, als auch Wettbewerbsverzerrungen durch die Aufhebung von Sonderregelungen verringert und nachhaltiges Wachstum befördert werden. Die Einführung der CO2-Steuer ist dabei das zentrale Element der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neuregelung. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht jedoch bei ihrer konkreten Ausgestaltung Anpassungsbedarf: »Um einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss die CO2-Steuer passgenau in das System der bestehenden Klimaschutzinstrumente eingegliedert werden«, unterstrich VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Erste Voraussetzung dafür ist, wie auch von der EU-Kommission vorgeschlagen, dass die CO2-Steuer nicht für Bereiche, die am Emissionshandel teilnehmen, erhoben wird. Dies würde zu einer unzulässigen Doppelbelastung führen. Darüber hinaus müssen Entlastungen jedoch auch auf die CO2-Steuerkomponente bezogen werden. Derzeit ist dies nur für die Energieverbrauchsteuer vorgesehen. Reck: »Um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiter voranzutreiben, ist eine Ausweitung der Entlastungen auf die CO2-Steuer unerlässlich. Andernfalls werden vor allem kleinere KWK-Anlagen zukünftig steuerlich stärker belastet, was eine weitere Hürde für deren Wirtschaftlichkeit wäre. Hier hätten wir uns schon eine entsprechende Positionierung des Europäischen Parlaments gewünscht.«
Der VKU begrüßt jedoch die Empfehlung des Europäischen Parlaments, Steuersätze nicht automatisch an den Verbraucherpreisindex anzupassen. »Dies würde den Zielen der Richtlinie und dem Verbraucherschutz nicht gerecht werden. Ohne Berücksichtigung weiterer gesamtwirtschaftlicher Faktoren wäre mit stetigen Steuererhöhungen zu rechnen«, so Reck abschließend.
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