EU-Parlament: Abstimmung zur Energieeffizienz- und Erneuerbare- Energien-Richtlinie im EU-Parlament
18.01.2018 Das EU-Parlament sprach sich am 17.01.2018 für verbindliche EU-weite Zielvorgaben aus, die eine Verbesserung der Energieeffizienz um 35%, einen Mindestanteil von 35% der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch und einen Anteil von 12% der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bis 2030 vorsehen. Um die Gesamtziele zu erreichen, werden ebenfalls nach mehrheitlichen Beschluss die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, die im Einklang mit dem Gesetz über das Governance-System der Energieunion überwacht und erreicht werden müssen. Die Abgeordneten sind bereit, mit dem Rat verbindliche Ziele auszuhandeln. Die Gespräche können unverzüglich aufgenommen werden, da der Rat bereits am 26.06.2017 seine allgemeinen Leitlinien zur Energieeffizienz, und am 18.12.2017 zum Thema erneuerbare Energien und zum Governance-System der Energieunion angenommen hat.
Energieeffizienz-Richtlinie
Was die Energieeffizienz anbelangt, so hat das Parlament für ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 35% sowie nationale Richtziele gestimmt. Dieses Ziel sollte auf der Grundlage des prognostizierten Energieverbrauchs im Jahr 2030 nach dem PRIMES-Modell (Simulation des Energieverbrauchs und des Energieversorgungssystems in der EU) festgelegt werden. Der Gesetzentwurf zur Energieeffizienz wurde mit 485 Stimmen bei 132 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen angenommen.
Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
In einem weiteren Rechtsakt, der mit 492 Stimmen bei 88 Gegenstimmen und 107 Enthaltungen angenommen wurde, erklärten die Abgeordneten, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2030 35% des Energieverbrauchs in der EU betragen sollte. Außerdem sollten nationale Zielvorgaben festgelegt werden, von denen die Mitgliedstaaten um höchstens 10% - unter bestimmten Bedingungen - abweichen dürfen.
Ab dem Jahr 2030 muss jeder Mitgliedstaat zudem dafür sorgen, dass 12% der im Verkehr verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Bis 2022 sollen auch 90% der Tankstellen entlang der Straßen der transeuropäischen Netze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein.
Die Abgeordneten verlangen ferner, dass Förderregelungen für erneuerbare Energie aus Biomasse so gestaltet werden, dass der umweltschädliche Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung nicht gefördert wird, wenn es eine bessere industrielle Nutzung oder Nutzung als Ausgangsstoff gibt.
Schließlich will das Parlament sicherstellen, dass Verbraucher berechtigt sind, ihre selbst erzeugte und auf ihrem Grund und Boden verbleibende Elektrizität zu verbrauchen und Stromspeicheranlagen zu installieren, ohne Abgaben, Gebühren oder Steuern unterworfen zu sein. Das Verhandlungsmandat für die Abgeordneten fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die bestehenden Hemmnisse für den Verbrauch von Energie, die in den eigenen Räumlichkeiten des Verbrauchers erzeugt wird, zu bewerten, diesen Verbrauch zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbraucher, insbesondere die Haushalte, sich Gemeinschaften im Bereich erneuerbare Energie anschließen können, ohne ungerechtfertigten Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein.
Governance-System
Um die Ziele der Energieunion zu erreichen, ist geplant dass jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 01.01.2019 und danach alle zehn Jahre einen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan vorlegt. Die Kommission bewertet die nationalen Energie- und Klimapläne und kann Empfehlungen aussprechen oder Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn sie der Ansicht ist, dass die erzielten Fortschritte oder die ergriffenen Maßnahmen unzureichend waren.
Stellungnahme des VKU
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in dem Parlamentsbeschluss eine Verschärfung der Energieeffizienz- Richtlinie. Insbesondere kritisiert der Verband die strengeren Vorgaben und Berechnungen zur Energieeinsparverpflichtung und die Abnahme der Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten. Der VKU weist darauf hin, dass die Neufassung der Effizienzrichtlinie für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine hohe wirtschaftliche Relevanz hat. Hinsichtlich der Erneuerbare- Energien-Richtlinie bewertet der VKU positiv, dass der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission für einen »allgemeinen Zugangsanspruch« zu Fern wärme- und -kältenetzen im Beschluss des Parlaments nicht umgesetzt wurde, sondern unter den Vorbehalt technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit gestellt wurde.
- fb -