EU-Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor
Angesichts des technischen Fortschritts, des Rückgangs der Preise für Solarpaneele und des Anstiegs der Erzeugung haben viele Mitgliedstaaten begonnen, ihre Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren. Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung vorgelegt, in der sie Mitgliedstaaten Leitlinien gibt, wie staatliche Interventionen optimal genutzt werden können, wie laufende Maßnahmen - insbesondere Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien - reformiert werden können und wie neue Maßnahmen wirksam gestaltet werden können. Die finanzielle Unterstützung sollte sich auf das notwendige Maß beschränken und dazu beitragen, dass erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden. Notwendig sei auch, dass die Mitgliedstaaten ihre Strategien zur Förderung erneuerbarer Energien besser aufeinander abstimmen. Die Mitteilung enthält zudem Leitlinien zu der Frage, wie diese Reservekapazitäten kosteneffizient gestaltet werden und die Vorteile des Binnenmarkts optimal genutzt werden können.
Laut Kommission ist die veröffentlichte Mitteilung zwar kein verbindlicher Rechtsakt, führt aber die wichtigsten Grundsätze auf, die die Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Kapazitätsmechanismen oder nachfrageseitigen Maßnahmen anwendet. Insofern sei sie maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts. Außerdem werde die Kommission prüfen, ob sie Rechtsinstrumente vorschlagen soll, damit diese Grundsätze in vollem Umfang angewandt werden.
Die Mitgliedstaaten sollen bei der Reform ihrer Regelungen berücksichtigen, dass die Förderung flexibel sei und sinkenden Erzeugungskosten Rechnung trage. Mit zunehmender Reife sollten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt werden, und mit der Zeit sollte die Förderung ganz eingestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass Einspeisetarife durch Einspeiseprämien oder andere Stützungsinstrumente ersetzt werden, die Erzeugern Anreize bieten, sich auf Marktentwicklungen einzustellen. Ferner müssen unangekündigte oder rückwirkende Änderungen geltender Regelungen vermieden werden. Die berechtigten Erwartungen der Investoren hinsichtlich der Erträge bestehender Investitionen müssen beachtet werden.
Bei den Regelungen zur Reservekapazitäten - z.B. Kohle- und Gaskraftwerke, die ausreichend flexibel sind, um jeweils bei Bedarf angefahren und wieder abgestellt werden zu können - sollten alle Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden, die verhindern können, dass der Markt die richtigen Anreize für Investitionen in Erzeugungskapazität bietet. Als Ursachen kommen regulierte Preise oder hohe Subventionen für erneuerbare Energien infrage. Reservekapazitätsmechanismen sollen nicht nur auf den nationalen Markt ausgerichtet sein, sondern die europäische Perspektive einbeziehen. Die Regierungen sollten ferner sicherstellen, dass die Erzeuger erneuerbarer Energien auf Marktsignale reagieren und Flexibilität auf der Nachfrageseite unterstützen, etwa durch die Förderung unterschiedlicher Tarife für Verbraucher als Anreiz zum Stromverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten.
Unter ec.europa.eu/energy/gas_electricity/internal_market_en.htm. finden sich die Mitteilung der EU-Kommission »Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen« sowie Zusatzdokumente, in denen die Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Förderung erneuerbarer Energien und Kapazitätsmechanismen enthalten sind.
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