EU-Kommission stellt Liste von 250 Infrastrukturprojekten von gemeinsamem Interesse im Bereich Energie vor
Der enorme Bedarf an Investitionen in die Energieinfrastruktur war einer der Gründe für die Vorlage einer Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Leitlinien) im Jahr 2011. Die TEN-E-Leitlinien bilden einen strategischen Rahmen für die langfristigen Vorstellungen der Europäischen Union im Bereich der Energieinfrastrukturen und führen das Konzept der Vorhaben von gemeinsamem Interesse ein.
Die Europäische Kommission hat daher am 14.10.2013 eine Liste von rund 250 zentralen Energieinfrastrukturprojekten beschlossen. Für diese »Vorhaben von gemeinsamem Interesse« (PCI) gelten beschleunigte Genehmigungsverfahren und bessere rechtliche Bedingungen; außerdem können sie gegebenenfalls finanzielle Unterstützung über die Fazilität »Connecting Europe« erhalten, in deren Rahmen für transeuropäische Energieinfrastrukturen im Zeitraum 2014 - 2020 Mittel in Höhe von 5,85 Mrd. EUR bereitgestellt werden. So sollen die Infrastrukturen schneller realisiert werden, und den Mitgliedstaaten helfen, ihre Energiemärkte zu integrieren und ihre Energiequellen zu diversifizieren. Die Verwirklichung der Projekte soll auch dazu beitragen einige Mitgliedstaaten aus ihrer Isolierung zu befreien. Ein weiteres Ziel ist es, dass das Stromnetz dank der Vorhaben in der Lage sein wird, zunehmende Mengen an Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen, so dass die CO2-Emissionen gesenkt werden können. Energiekommissar Günther Oettinger hofft zudem, mit dieser Liste von Energieinfrastrukturvorhaben und den sich aus ihnen ergebenden Vorteilen, zusätzliche Investoren zu interessieren.
Die Liste umfasst rund 140 Projekte im Bereich der Stromübertragung und -speicherung, etwa 100 Projekte im Bereich Gasfernleitung, Gasspeicherung und LNG sowie mehrere Projekte für Erdöl und intelligente Netze. Für die Projekte ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:
- beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren (verbindliche Dreieinhalbjahresfrist);
- eine einzige nationale zuständige Behörde, die als Anlaufstelle für die Genehmigungsverfahren fungiert;
- niedrigere Verwaltungskosten für die Projektträger und Behörden durch straffere Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei die Unionsvorschriften einzuhalten sind;
- mehr Transparenz und bessere Einbeziehung der Öffentlichkeit;
- erhöhte Sichtbarkeit und Attraktivität für Investoren dank eines verstärkten Regulierungsrahmens, aufgrund dessen die Kosten von den Ländern zu tragen sind, die den größten Nutzen aus einem abgeschlossenen Projekt ziehen;
- Möglichkeit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Fazilität »Connecting Europe« (5,85 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) für den Zeitraum 2014-2020). Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Finanzhilfen erhalten könnten, ist für Anfang 2014 geplant. Projektträger können Finanzhilfen für Studien und unter bestimmten Voraussetzungen für Bauarbeiten beantragen. Die finanzielle Unterstützung schließt auch Finanzierungsinstrumente in Form von Darlehen mit erweiterten Konditionen, Projektanleihen und Eigenkapitalinstrumenten ein, die in Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen (z.B. der EIB) bereitgestellt werden.
Damit ein Projekt in die Liste aufgenommen werden konnte, musste es von spürbarem Nutzen für mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sein, einen Beitrag zu Marktintegration und verstärktem Wettbewerb leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und die CO2-Emissionen senken. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die Projektträger können neue Projekte vorschlagen, die in die Liste aufgenommen werden sollen. Abgeschlossene Projekte werden von der Liste gestrichen - ebenso Projekte, die sich als nicht realisierbar herausgestellt haben. In Zukunft werden nur diejenigen Projekte im Strom- und Gasbereich als Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesen werden können, die in die jüngsten Zehnjahres-Entwicklungspläne des Europäischen Verbunds der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber und des Europäischen Verbunds der Strom-Übertragungsnetzbetreiber aufgenommen wurden, denn bei der Aufstellung der Pläne wird der Nutzen der Projekte für das Energiesystem der EU analysiert. Die vollständige, nach Ländern aufgeschlüsselte Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist abrufbar unter: ec.europa.eu/energy/infrastructure/pci/doc/2013_pci_projects_country.pdf.
Als nächsten Schritt legt die Kommission die Projektliste dem Europäischen Parlament und dem Rat vor. Die beiden Organe haben dann zwei Monate Zeit, um Einwände gegen die Liste zu erheben oder eine Verlängerung um weitere zwei Monate zu beantragen, damit sie ihren endgültigen Standpunkt festlegen können. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben, tritt die Liste in Kraft. Allerdings können das Parlament und der Rat die Liste lediglich als solche annehmen oder ablehnen, sie können keine Änderungen beantragen.
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