EU-Kommission genehmigt EEG 2017
03.01.2017 Die Europäische Kommission hat am 20.12.2016 das EEG 2017 beihilferechtlich genehmigt. Teil der Genehmigung ist auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 13.10.2016 mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Ab 2017 soll die Förderung hauptsächlich über Ausschreibungen gewährt werden. »Ausschreibungsverfahren tragen zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei und stellen gleichzeitig sicher, dass die Stromkosten für die Verbraucher begrenzt werden. Die Änderungen am EEG, die wir heute genehmigt haben, stellen sicher, dass eine der umfangreichsten Förderregelungen für erneuerbare Energien in der EU auf Ausschreibungen basiert«, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Das EEG 2017 konnte somit am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Durch den ebenfalls zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3106), das am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 bereits erstmalig geändert. Artikel 2 des Änderungsgesetzes beinhaltet vorwiegend Änderungen im Bereich der Eigenversorgung sowie redaktionelle Berichtigungen.
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