Bundesrat stimmt Milliardenpaket für Atomausstieg zu
09.01.2016 Einen Tag nach dem Bundestag hat am 16.12.2016 auch der Bundesrat dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, EON, RWE und EnbW.
Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trägt danach der Bund. Es wird ein staatlicher Fonds errichtet, um die Zwischen- und Endlagerung zu finanzieren. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen zum 1. Juli 2017 den Grundbetrag von rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahlt ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass mit dem Gesetz zur »Neuordnung der Finanzierung in der kerntechnischen Entsorgung« zugleich die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umgesetzt und die Handlungs- und die Finanzierungsverantwortung für die Entsorgung kerntechnischer Abfälle erstmals zusammengeführt werden.
Die Energieversorgungsunternehmen seien als Verursacher verantwortlich für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, so das BMWi weiter. Die Rückstellungen in den Bilanzen der Unternehmen hierfür sollen wesentlich transparenter werden als bisher. Der Bund erhält zudem das Recht, regelmäßig die Kostenschätzungen und Liquiditätsplanungen der Betreiber einzusehen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag hierzu regelmäßig berichten. Darüber hinaus wird eine langfristige Konzernhaftung eingeführt, die unabhängig von den konkreten konzerninternen Strukturen und deren Veränderungen besteht.
Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung kann nach Abschluss der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission in Kraft treten.
In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. Zugleich spricht er sich dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspreche dem eigentlich im Atomrecht geltenden Verursacherprinzip. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
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