EU-Kommission genehmigt Beihilfen für vier hocheffiziente KWK-Anlagen in Deutschland
14.12.2016 Die EU-Kommission hat die geplanten Beihilfen des Bundes für vier hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Deutschland genehmigt. Geplant ist u.a., zwei bestehende KWK-Anlagen zu fördern, die an das Fernwärmenetz in Berlin bzw. München angeschlossen sind. Sie haben Anrecht auf einen Zuschlag von 1,5 Cent je Kilowattstunde während höchstens 16 000 Volllaststunden (bei voller Kapazitätsauslastung). Bei den beiden anderen Empfängern handelt es sich um neue Anlagen, die an das Fernwärmenetz in Düsseldorf bzw. Köln angeschlossen sind. Sie haben Anrecht auf einen Zuschlag von 3,4 Cent je Kilowattstunde während höchstens 30.000 Volllaststunden, wobei der höhere Zuschlag die Investitionskosten widerspiegelt.
Im November 2016 meldeten die deutschen Behörden ihr Vorhaben bei der Kommission an, vier hocheffiziente KWK-Anlagen nach dem KWG-Gesetz 2016 zu fördern. Einzelmaßnahmen auf der Grundlage dieses Gesetzes sind bei der Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung anzumelden, wenn die in den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 festgelegte Kapazitätsobergrenze von 300 Megawatt überschritten wird.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen die energie- und klimapolitischen Ziele der EU fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt über Gebühr zu beeinträchtigen. Die staatliche Unterstützung in Form eines befristeten Zuschlags auf den Marktpreis für ins öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom wird im Einklang mit den Leitlinien der Kommission gewährt. Der Umstand, dass die Unterstützung in Form eines Zuschlags anstelle fester Einspeisevergütungen gewährt wird, trägt zur Integration der geförderten Anlagen in den Energiemarkt bei, verhindert eine Überkompensation und begrenzt die durch die staatliche Finanzhilfe bedingte Wettbewerbsverzerrung. Da die Anlagen den festgelegten Zuschlag nur während einer begrenzten Zahl von Betriebsstunden erhalten, haben sie ein Interesse daran, vor allem zu Zeiten zu laufen, zu denen der Marktpreis höher ist, führt die Kommission weiter aus. Zudem erhalten die Anlagen keinerlei Unterstützung, wenn die Strompreise ins Negative rutschen, d. h. wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt.
Laut Kommission wird die Maßnahme sowohl zum Ziel der EU, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken und CO2- Emissionen zu verringern, als auch zum Vorhaben Deutschlands beitragen, die Nettoproduktion von KWK-Strom bis 2025 auf 120 Terrawattstunden pro Jahr zu erhöhen.
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