EU-Kommission einigt sich mit Bundesregierung über Ökostrom-Reform
09.07.2014 Die Europäische Kommission und die Bundesregierung haben sich auf die Ökostrom-Reform verständigt. »Wir haben jetzt eine endgültige Einigung hierzu erreicht«, sagte der für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquin Almunia am Mittwoch in Brüssel. Bei der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sei nun auch die zuletzt diskutierte Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken geklärt. Almunia äußerte weiter wörtlich: »Letzte Woche habe ich mit der deutschen Presse gesprochen. Warum? Weil ich mich wunderte, dass durch die deutschen Medien Gerüchte von großen Konflikten und katastrophaler Kommunikation geisterten. Als ich aber diese Gerüchte und Sorgen aus Deutschland mit der Realität meiner Gespräche mit dem Vizekanzler und die Gespräche meines Kabinetts und meiner Dienste mit deren Gesprächspartnern verglich, sah dies ganz anders aus. Letzte Woche war mein Eindruck, dass die Probleme sehr, sehr klein und technisch waren, Details betrafen und kurz vor der Lösung standen. Und wenige Tage nach dem Treffen mit den Deutschen hier in Brüssel bestätigten mein Kabinett und meine Dienste mir in der Tat, dass keine Diskrepanzen mehr bestanden und wir eine endgültige Einigung erzielt hatten. Letzte Woche waren wir sehr, sehr nahe an dieser endgültigen Einigung, und jetzt haben wir sie erreicht - übrigens ohne große Schwierigkeiten. Fachlich betrachtet handelt es sich zweifellos um keine einfache Frage. Wir haben aber damit begonnen, dass wir mit einer positiven Entscheidung auf die Notifizierung des neuen EEG reagiert haben, die die deutsche Regierung uns übermittelt hatte. Und wir haben sogar klare Kriterien für den Beschluss festgesetzt, den wir bald zum EEG 2012 fassen müssen. Wie Sie wissen, haben wir im Dezember letzten Jahres eine eingehende Untersuchung zur Vergangenheit eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass wir auch dazu vor Ende des Mandats dieser Kommission eine Entscheidung treffen werden.«
Der deutsche Entwurf sah für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, zunächst eine Sonderbehandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen vor, die ihren Strom nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen. »In diesem Fall haben wir diskutiert, welche Art von Behandlung wir mit unseren Regeln, unseren Leitlinien für vereinbar betrachten können. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage bis 2017 um 40 Prozent reduziert werden kann«, erläuterte Almunia.
Der zweite wichtige Punkt in der Diskussion war die Behandlung von importiertem Ökostrom. Hier habe es »verworrene Diskussionen« darüber gegeben, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Ökostromförderung in Schweden in Bezug auf Art. 34 AEUV für den Import von Ökostrom auszulegen sei. »Unsere Auslegung war, denke ich, richtig«, so Almunia weiter. Die deutschen Behörden hätten nun erklärt, die Ausschreibungen für grünen Strom zu einem bestimmten Prozentsatz für importierten grünen Strom zu öffnen. So habe man sich auch bezüglich des zweiten Punktes einigen können.
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