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Erster Leitfaden für die Energiewirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

05.06.2018. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlichen den ersten Branchenleitfaden für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Energiewirtschaft. Dem von der Bundesregierung berufenen Rat für Nachhaltige Entwicklung gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an und soll u.a. Beiträge für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen

Der Leitfaden wurde gemeinsam mit Stadtwerken erarbeitet. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche, die auch Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung ist, weist darauf hin, dass in immer mehr Ausschreibungen ein Nachweis über die sozialen und ökologischen Standards bei den Energieversorgern gefordert werde. Auch die kommunalen Aufsichtsgremien würden mehr Wert auf nachhaltiges Wirtschaften legen. Mithilfe des neuen Leitfadens könnten kommunale Energieversorger ihr Engagement systematisch per Nachhaltigkeitsbericht erfassen und nach außen dokumentieren, so Reiche weiter. Nachhaltiges Wirtschaften sei ein klarer Wettbewerbsvorteil. Prof. Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung, betont, Nachhaltigkeit nicht zu verordnen. Vielmehr sei es wichtig auf die Kompetenz der einzelnen Unternehmen zu setzen und diese darin zu unterstützen, dass sie ihr jeweiliges Geschäftsmodell zukunftsfähig machen und darüber Auskunft geben.

Der Branchenleitfaden soll Unternehmen der Energiewirtschaft bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Er orientiert sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), einem branchenübergreifenden Standard mit 20 Kriterien und 28 Indikatoren, zu denen Unternehmen berichten sollen. Die Nachhaltigkeitsstrategie steht da - bei genauso im Fokus wie Fragen zum Nachhaltigkeitsmanagement, zu Umweltbelangen, zu gesellschaftlichen Auswirkungen und zur Compliance des Unternehmens.

Unternehmen erfüllen den DNK, indem sie eine Entsprechenserklärung abgeben, die online in der DNK-Datenbank publiziert wird. In dieser Erklärung gibt ein Unternehmen Auskunft zu den Kriterien und den ergänzenden Indikatoren. Seit April 2017 ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland gesetzliche Pflicht - allerdings nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder einem Umsatz von über 40 Mio. Euro. Der DNK wurde im Juni 2017 an die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSRRUG) angepasst. Mit der Veröffentlichung einer DNK-Entsprechenserklärung als nichtfinanzielle Erklärung können Unternehmen die CSR-Berichtspflicht erfüllen. Dafür muss die Entsprechenserklärung etwas strengere Vorgaben erfüllen, auf die der Leitfaden ebenfalls eingeht.

Durch den Leitfaden soll der DNK eine branchenspezifische Anpassung aus Perspektive und in Verantwortung der Unternehmensverbände und deren Mitglieder erfahren. Ziel ist es, darzustellen wie Unternehmen der Energiewirtschaft die allgemeinen Anforderungen interpretieren und erfüllen können. Dabei erklärt der Leitfaden die Kriterien und Indikatoren im Detail, gibt branchenspezifische Tipps zur Berichterstattung und zeigt konkrete Praxisbeispiele von Energieversorgern. Der Leitfaden kann auf der Homepage des VKU heruntergeladen werden.

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