Erste Ausschreibung für KWK-Anlagen
06.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen für den Gebotstermin 01.12.2017 eröffnet.
Mit der Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung wurde auch die Förderung für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung im Anlagensegment von mehr als 1 bis einschließlich 50 Megawatt auf Ausschreibungen umgestellt.
Nach dem KWKG wird die Höhe der Zuschlagszahlungen für Strom aus neuen und modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung im Anlagensegment nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern wettbewerblich ermittelt. Für diesen ersten Gebotstermin am 01.12.2017 beträgt das Höchstgebot 7 ct/kWh. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese erste Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen 100 Megawatt installierte KWK-Leistung.
Die Ausschreibungen betreffen grundsätzlich alle Anlagen im Anlagensegment. Eine Genehmigung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist für die Teilnahme an den Ausschreibungen nicht erforderlich. Die Bieter müssen die Projekte jedoch im Marktstammdatenregister registriert haben. Nach Mitteilung der BNetzA ist es im ersten Gebotstermin ausreichend, wenn der Registrierungsantrag dem Gebot beigefügt wird.
Mit Bekanntmachung der Ausschreibung hat die BNetzA Formulare für die Gebotsabgabe veröffentlicht, die alle Bieter verwenden müssen.
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