Erstattungszinsen sind nicht unbedingt steuerbar
Das Finanzgericht Münster hat mit zwei Urteilen vom 10.5.2012 - 2 K 1947/00; 2 K 1950/00 festgestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG nicht steuerbar sind. Der Fall betraf Erstattungszinsen, die die Kläger in den Jahren 1992 beziehungsweise 1996 erhalten haben.
Die Nichtsteuerbarkeit der Erstattungszinsen gilt nach Ansicht der Richter auch dann, wenn diese in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das FG gegen seine Urteile vom 10.5.2012 allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.