Einwände gegen neues Wegenutzungsrecht
01.06.2016 Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie fand am 01.06.2016 eine öffentliche Anhörung zu dem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Konzessionsvergabe statt.
Sachverständige und Vertreter mehrerer Anwaltskanzleien haben nach Meldung des Bundestages zum Teil erhebliche Einwände gegen die geplanten Änderungen erhoben. Professor Dominik Kupfer erklärte mit Blick auf den örtlichen Verteilernetzbetrieb, der Gesetzentwurf verstoße gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Neben dem Sachverständigen Kupfer ist auch für Professor Christian Theobald nicht nachvollziehbar, dass die Konzessionsrichtlinie in dem Entwurf nicht umgesetzt werde. Entgegen der Auffassung der Regierung sei von der Anwendbarkeit der Richtlinie grundsätzlich auszugehen. Philipp Boos betonte, mit dem Ausschluss einer sogenannten Inhouse-Vergabe (ohne Ausschreibung) an ein kommunales Unternehmen gehe der deutsche Gesetzgeber über die europarechtlichen Anforderungen weit hinaus. Der Deutsche Städtetag forderte gleichfalls, den Kommunen eine Inhouse-Vergabe zu ermöglichen. Nach anderer Auffassung von Karl-Ludwig Böttcher (Städte- und Gemeindebund Brandenburg) stünden die Forderungen der Inhouse-Vergabe gerade einer flächendeckenden ausgewogenen Energieversorgung entgegen und würden ländlich geprägte Regionen weiter benachteiligen.
Als eine weitere Änderung soll allen Unternehmen eine »Rügeobliegenheit« auferlegt werden. Stefan Kapferer (BDEW) bezeichnete diese Rügeobliegenheit als grundsätzlich sinnvoll, mahnte aber Veränderungen am Entwurf an, weil sonst eine Überfrachtung mit rechtlichen Verfahren zu erwarten sei. Andreas Zuber (VKU) sprach sich ebenfalls für Nachbesserungen an dieser Stelle aus.
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