Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt erneut um nur ein Prozent
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur heute bekannt.
»Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 3.000 MW erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW«, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Dies war im letzten Berechnungszeitraum mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 der Fall.« Bereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. »Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die von der Bundesnetzagentur in den letzten Jahren berechneten Degressionen der Vergütung führten somit zu einem stetigen und vom Gesetzgeber gewünschten Zubau, was wir sehr begrüßen«, so Homann weiter.
Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Ein Vergleich des Zubaus des ersten Quartals dieses Jahres (460 MW) mit dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (776 MW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 41 Prozent. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die stetige Absenkung der Vergütung zurückzuführen. Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für März 2014 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
- bnetza -