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Einigung auf neue Regeln zur Sicherheit von Atomkraftwerken in Europa

Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Rat der Europäischen Union (Coreper) hat sich am 11.6.2014 auf überarbeitete Regeln zur nuklearen Sicherheit geeinigt.

Die Änderung des Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (2009/71/EURATOM) setzt den Fokus auf das Thema Sicherheit. Zum ersten Mal wird das rechtsverbindliche Ziel »Sicherheit« im Rechtsrahmen über vorhandene oder neue Atomanlagen in Europa einbezogen. Die Verhandlungsgespräche waren besonders langwierig, da die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein wichtiges Anliegen der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten darstellt. Der Beschluss muss nun noch formal vom Rat angenommen werden.

Die neue Richtlinie sieht u.a. höhere Standards für die nukleare Sicherheit in Europa vor, insbesondere wird gefordert, dass die Mitgliedstaaten Präventionsmaßnahmen für Unfälle jeglicher Art - ob wahrscheinlich oder nicht - ergreifen. Zudem legt die Richtlinie eine sechs-Jahre-Bewertung der technischen Einzelfragen (»topical peer reviews«) in allen nuklearen Anlagen Europas fest.

Diese Bewertungen (von denen die erste im Jahre 2017 erfolgen soll) werden von allen Mitgliedstaaten koordiniert. Ferner müssen die Betreiber der Kernkraftwerke über die notwendige Infrastruktur verfügen, um geeignete Vorkehrungen für das Risikomanagement und die Notfallreaktion zu treffen. Neben Transparenz, Information und Teilnahme der Öffentlichkeit sollen Rolle und Funktion der Aufsichtsbehörden eine weitere Verselbstständigung erfahren.

Die Änderung des geltenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit wurde von der Europäischen Kommission nach dem Reaktorunfall in Fukushima sowie nach den 2011/2012 durchgeführten Stress-Tests von europäischen Kernkraftwerken vorgeschlagen.

- ba -

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