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Einführung der elektronischen Akte in Zweibrücken

31.01.2020 Ab sofort wird in den Gerichten in Zweibrücken, also bei Landgericht und Amtsgericht und ab März 2020 auch bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken die elektronische Akte eingeführt. Die Gerichte haben dazu mitgeteilt, dass damit Papierakten vollständig wegfallen.

Das wird ein ungewohntes Bild sein, wenn die Richter nicht wie bisher mit den Prozessakten unterm Arm den Gerichtssaal betreten, sondern Bildschirme einschalten, um mit den Beteiligten in den Verhandlungen den Rechtsstreit zu erörtern, so die Mitteilung der Gerichte Zweibrücken. Die Justiz in Rheinland-Pfalz unternehme große Anstrengungen, um bereits jetzt die vom Bundesgesetzgeber gemachten Vorgaben zur Abschaffung der Papierakten in Angriff zu nehmen. Dies ist endgültig bis zum Jahr 2026 vorgesehen. Umfangreiche organisatorische Vorgaben seien notwendig gewesen, einschließlich einer neuen Ausstattung der Gerichtssäle und eingehender Schulungen der Mitarbeiter.

Nicht alle Akten werden von heute auf morgen abgeschafft, neu eingehende Verfahren werden allerdings nur noch elektronisch geführt, so die Gerichte. Zudem betreffe die jetzige Umstellung insbesondere auch noch nicht die Strafsachen. Es sei aber absehbar, dass nach und nach alle Akten verschwinden, insbesondere wenn auch die Akten in den Zivil- und Familiensachen nach ihrer Erledigung abgelegt würden.

Die Digitalisierung solle Verfahren und Abläufe beschleunigen und erleichtern. Verfahrensbeteiligte könnten E-Akten sofort und auch gleichzeitig über Computer abrufen. Aufwendiges Kopieren oder Ausdrucken von Schriftsätzen entfalle. Das Bearbeiten, etwa die Suche nach einer bestimmten Stelle in einer Akte, werde einfacher. Justizpersonal könnte sich zunehmend den Sicherheitsaufgaben zuwenden, weil der Aktentransport entfalle. Nachdem der Systemwechsel an verschiedenen Gerichten in Form von Pilotprojekten ausprobiert worden sei, gehörten die Justizbehörden in Zweibrücken zu den ersten Gerichten, die im regulären Betrieb eine Umstellung vornehmen. Mit erheblichen Verzögerungen für die Rechtsuchenden sei vor dem Hintergrund, dass eine sehr aufwändige Erfassung von Altverfahren in digitalisierter Form unterbleibe, nicht zu rechnen.

Die Einreichung von Klagen oder Schriftsätzen durch die Anwaltschaft auf elektronischem Weg werde indessen für die Zukunft zum Regelfall. Soweit das Prozessrecht keinen Anwaltszwang vorsehe, würden Schriftsätze durch die Justiz in die digitalisierte Form überführt. Damit sei gewährleistet, dass für den Rechtsuchenden keine Erschwernisse geschaffen werden.

- Quelle: Justiz Zweibrücken -

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