EEG-Reform im Bundesrat: richtiger Weg – mit Hindernissen
11.07.2014 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat den Vermittlungsausschuss im Hinblick auf das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzurufen. Hauptgeschäftsführer Hans- Joachim Reck: »Die EEG-Reform ist der richtige Schritt hin zu einer marktlichen Ausgestaltung der Energiewende. Nur so kann sie funktionieren. Insbesondere die Direktvermarktungspflicht, die Einführung einer Mengensteuerung sowie die Anlage eines Ausschreibungsmodells führen die erneuerbaren Energien näher an den Energiemarkt heran. Damit kann der bislang unkoordinierte Erneuerbare- Energien-Ausbau insgesamt besser geplant und gesteuert werden.«
Deutliche Kritik äußerte Reck mit Blick auf die Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission zum Bestandsschutz: »Eine Aufweichung des Bestandsschutzes widerspricht eindeutig dem Vertrauensschutz. Sollte der Bestandsschutz ab 2017 wegfallen, sind Gebühren- beziehungsweise Preissteigerungen vor allem bei der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufgrund der sprunghaft ansteigenden Kosten unvermeidlich.« Die gilt es für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Mit Blick auf die jetzt erforderlichen Umsetzungsschritte insbesondere beim Auktionierungsmodell und der Grünstromvermarktung fordert Reck, »den marktlichen Kurs und den Weg der Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien konsequent fortzusetzen.« Laut Reck brauchen »die Stadtwerke endlich verlässliche, gesetzliche Rahmenbedingungen.« Wichtig sei nach der EEG-Reform bei den weiteren offenen Punkten im Energiesektor, insbesondere den Kapazitätsmechanismen und dem Netzausbau, nachzulegen. »Nur durch einen Kapazitätsmarkt kann mittelfristig eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werden. Nur eine Veränderung bei der Anreizregulierung zur Ermöglichung von Investitionen auf Verteilnetzebene kann auch das Netz für die Energiewende fit machen.« Der VKU appelliert daher an die Bundesregierung, der EEG-Novelle in einem zweiten Schritt sehr schnell die Einführung eines Kapazitätsmechanismus folgen zu lassen und sodann die Anreizregulierung zu novellieren. »Dieser Dreiklang eines integrierten Energiemarktdesigns muss sich auch in der Politik wiederfinden« so Reck abschließend.
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