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EEG-Novelle 2016: Fortgeschriebenes Eckpunktepapier des BMWi

15.02.2016 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25.12.2015 ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) veröffentlicht. Dieses wurde mit der Fassung vom 08.12.2015 fortentwickelt und um die Details zum Referenzertragsmodell für Wind an Land ergänzt. Die erneut überarbeitete Fassung wurde am 15.02.2016 veröffentlicht, die insbesondere um Ausführungen zur Windenergie auf See und zur Akteursvielfalt fortgeschrieben wurde.

Durch den Systemwechsel zu Ausschreibungen, der mit dem neuen EEG 2016 vollzogen wird, sollen die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden. Zugleich soll die Akteursvielfalt in der erneuerbare Energien-Branche erhalten bleiben. Der Staatssekretär im BMWi, Rainer Baake, hat in seiner Rede auf der e-world »energy & water« in Essen das Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen vorgestellt. Er betonte das maßgebliche Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbänden beim bisherigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften hätten durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert.

Das Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie könnten im Gegensatz zu den anderen - häufig größeren - Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben. Damit erhielten sie frühzeitig die notwendige Investitionssicherheit, um neue Windprojekte auch künftig zu entwickeln und zu bauen.

Neben dem Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt enthält das aktualisierte Eckpunktepapier erstmals auch Aussagen zum Ausschreibungsdesign für die Windenergie auf See. Künftig soll die Förderung auch für Windenergie auf See wettbewerblich ermittelt werden. Daher werden für alle Windenergieanlagen auf See, die ab 2021 in Betrieb genommen werden, Ausschreibungen eingeführt. Dies wird in dem neuen Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt, das als Teil der EEG-Novelle 2016 eingeführt wird (Artikelgesetz). Dieses Gesetz regelt das Ausschreibungsdesign nur, soweit dieses vom EEG abweicht.

Im Übrigen finden die allgemeinen Bestimmungen des EEG zu Ausschreibungen Anwendung (z.B. Ausschreibung der gleitenden Marktprämie, Sicherheiten und Preisverfahren »pay-as-bid«).

Das aktualisierte EEG-Eckpunktepapier ist auf der Internetseite des BMWi abrufbar. Die Arbeiten am neuen EEG laufen derzeit. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu starten und bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.

- ba -

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