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Corona: Auch stromintensive Unternehmen sollen entlastet werden

19.08.2020 Die Bundesregierung (BReg) hat die Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Diese enthält eine Übergangsregelung für stromintensive Unternehmen, die bisher individuelle Netzentgelte erhalten. Dabei sollen die Voraussetzungen für abgesenkte Netzentgelte auch auf Basis der Verbrauchsdaten des Kalenderjahres 2019 geprüft werden können. Durch die Covid-19-Pandemie haben viele Unternehmen einen Produktions- und Umsatzrückgang und können durch den dadurch (vorübergehend) gesunkenen Stromverbrauch die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte für das Jahr 2020 nicht einhalten. Damit diese Unternehmen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden, soll die Übergangsregelung helfen, eine finanzielle Schieflage bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Die Verordnung will darüber hinaus den nicht sachgerechten Anfall von Netzentgelten bei lediglich technisch bedingten Stromtransiten verhindern. Weiter werden Formalien, wie Schriftformerfordernisse beim Abschluss von Netzanschlussverträgen abgeschafft, um so eine digitale Vertragsabwicklung zu erleichtern. Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. - Quelle: BReg -

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