BVES: EEG 2016 genügt nicht den systemischen Notwendigkeiten
02.05.2016 In seiner Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf EEG 2016 formuliert der Bundesverband Energiespeicher (BVES) konkreten Nachbesserungsbedarf, damit Speicher die stockende Energiewende unterstützen und ihre wichtige Rolle zur Integration erneuerbarer Energien endlich einnehmen können. Der BVES sieht dringenden Handlungsbedarf insbesondere bei der Definition von Speichern als Letztverbraucher oder Erzeuger (§ 3 Nr. 33), der Pflicht zur Volleinspeisung (§ 27a), den Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage (§ 61a Abs. 1) sowie der Nutzung der Potenziale zur Sektorenkopplung. Hier müsse das EEG die Chance zur Anpassung der Rahmenbedingungen nutzen, damit Speicher ihre Potenziale voll ausschöpfen können, so der BVES.
Speicher können dem Energiesystem auf vielfältige Weise dienlich sein - sei es durch zeitliche und räumliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch, Spannungshaltung, Blindleistung oder Momentanreserve sowie mit der gleichzeitigen Bereitstellung positiver und negativer Regelleistung. Sie können ihre Dienste jedoch nur dann systemdienlich entfalten, wenn die Rahmenbedingungen angepasst werden.
Im Zuge der aktuellen EEG-Novellierung besteht dazu die Möglichkeit, so die Position des BVES. »Es ist nun höchste Zeit, Speicher als kosteneffiziente und klimafreundliche Flexibilitätsoption stärker in den Fokus zu nehmen. Das neue EEG sollte den begrüßenswerten marktwirtschaftlichen Ansatz des Gesetzgebers aber auch zielführend umsetzen und Speichern den Marktzugang erleichtern, anstatt neue und zukunftsfähige Einsatzmöglichkeiten zu behindern.« so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. »Durch wenige Änderungen könnte ein wichtiger Schritt in Richtung der notwendigen Flexibilisierung erreicht werden.«
Um das Ziel der Energiewende zu erreichen und diese grundlegende ökonomische und gesellschaftliche Herausforderung erfolgreich zu meistern, müssen alle bestehenden Flexibilisierungsoptionen einbezogen und diskriminierungsfrei zugelassen werden. Hier genügt der aktuelle EEG-Entwurf nach Meinung des BVES nicht den systemischen Notwendigkeiten.
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