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Bundesregierung vollzieht grundlegende EEG-Reform

BDEW zum Kabinettsbeschluss über EEG-Novelle:

»Mit der verabschiedeten EEG-Novelle hat die Bundesregierung grundlegende Reformschritte auf den Weg gebracht. Dies ist eine gute Basis, um die Erneuerbaren schrittweise in den Markt zu führen und sie in die Verantwortung für das System einzubinden. Der BDEW hat die verpflichtende Direktvermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb lange gefordert. Diese beiden Komponenten sind jetzt die Grundlage für einen systemverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien«, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Wichtig sei zudem das im Gesetzentwurf vorgesehene Pilotprojekt zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenkraftwerken. Hiermit könnten wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Auktionen beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gesammelt werden.

Die Einbeziehung der Eigenerzeugung und des Selbstverbrauchs von Strom in die EEG-Umlage seien - ungeachtet einzelner Details - ein erster wichtiger Beitrag zur Entlastung der breiten Mehrheit der Verbraucher. Ein neues BDEW-Gutachten zum Eigenverbrauch zeige jedoch, dass weitere Schritte erforderlich sein werden. Überwiegend positiv bewertet der Branchenverband auch die energieträgerspezifischen Regelungen: »Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass mittlere bis gute Windkraftstandorte an Land bessere Erträge erwirtschaften können als ertragsschwache Standorte. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll«, so Müller. Auch die aktuellen Anpassungen bei den Regelungen zum Ausbau von Windkraft auf See sehe der BDEW positiv.

Diskussionsbedarf besteht aus BDEW-Sicht weiterhin im Hinblick auf die Förderung der Biomasse. Müller: »Bezüglich Strom aus Biogas und Bio-Erdgas sieht der Gesetzentwurf für Neuanlagen eine erhebliche Reduzierung der Vergütungssätze vor. Die Vergütung und Degression erfolgt in einem Maß, das einen Ausbau von Bio-Erdgas-Anlagen kaum mehr zulässt.« Zudem genügten einige im Gesetzentwurf dokumentierte Übergangsregelungen für bereits projektierte Anlagen nach wie vor nicht den Anforderungen an den Vertrauens- und Bestandsschutz. Hierzu hatten sich der BDEW - und auch die Bundesregierung - im Vorfeld der EEG-Novelle klar bekannt. Hier sollte daher noch nachgearbeitet werden.

Deutlich kritisiert der BDEW den gleichzeitig mit der EEG-Novelle vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Demnach sollen die Bundesländer künftig eigenständig darüber entscheiden können, wie groß die Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung und jeder weiteren zulässigen baulichen Nutzung sein müssen. Unterschiedliche Abstandsregelungen in den einzelnen Bundesländern würden Bürgerinteressen ungleich behandeln und so die Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgern gefährden. Die Regelung könne zudem zu einer Reduzierung der Flächen führen, die für die Windenergie genutzt werden dürfen. »Diese Länderöffnungsklausel ist kein Beitrag zu einer stärkeren gemeinsamen Anstrengung der Länder mit Blick auf die Energiewende - mehr noch: Sie kann schädlich sein. Die Energiewirtschaft appelliert daher an die Bundesländer, bei ihrer Positionierung zu diesem Gesetz im Bundesrat die erheblichen Probleme einer solchen Klausel zu berücksichtigen«, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.

- bdew -

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