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Bundesregierung verabschiedet neue Mess- und Eichverordnung

15.10.2014 Das Kabinett hat auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums die Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung beschlossen. Der Bundesrat befasst sich am 28. November 2014 mit dem Entwurf der Mess- und Eichverordnung, die zusammen mit dem ab 1. Januar 2015 geltenden neuen Mess- und Eichgesetz in Kraft treten soll.

Mit diesem Gesamtpaket soll das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert und das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten werden, so die Intention des Bundeswirtschaftsministeriums. Insbesondere gelten mit der Neuordnung des gesetzlichen Messwesens künftig für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden demnach ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt, durch die auch zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfasst werden sollen. Die Neuordnung sieht u.a. ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten vor. Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch in Zukunft den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen im bisherigen Umfang vorbehalten.

Der aktuelle Verordnungsentwurf kann auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

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