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Bundesrat für Weiterentwicklung der Speichertechnologie

15.02.2017 Der Bundesrat möchte Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. In einer Entschließung vom 10.02.2017 (BR-Drs. 739/16) betont er, dass es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern auch um elektrische Energiespeicher gehe.

Dabei erinnert die Länderkammer an ihre Beschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen sie den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatte (BR-Drs. 542/15 und BR-Drs. 356/16 (B)). Die Länderkammer hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucherabgaben für die Strommengen gebeten, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung in der Entschließung gebeten, eine weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte vorzunehmen. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung, etwa Power-to-Chemicals, Power to Heat oder Batteriespeicher. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.

Umfassende Speicherstrategie und Markteinführung

Zudem soll die Bundesregierung eine Speicherstrategie auf Bundesebene entwickeln, die sowohl die langfristige Planung von großen als auch den Ausbau von kleinen dezentralen Speichern umfasse, der sich schneller realisieren lasse. Da diese Planungen eine lange Vorlaufzeit hätten, müssten sie rechtzeitig angegangen werden. Erforderlich sei zudem, die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. In seiner Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Markteinführungsstrategie für Energiespeichertechnologien und technische Lösungen für effiziente Sektorkopplung zu entwickeln, die eine Vielfalt an technischen Lösungen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglicht und durch Skaleneffekte für Kostensenkungen sorgt. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher ist nach Ansicht des Bundesrates entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

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